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Weiterbildungssupervision

Supervision der Psychodrama-Anwendung wird für Grund- und Oberstufenkandidat*innen und für graduierte Psychodrama-Therapeut*innen und -Leiter*innen angeboten. Für Grund- und Oberstufenkandidat*innen ist Supervision der eigenen Psychodrama-Anwendung obligatorisch. Sie erfolgt als Einzel- und Gruppensupervision. In der Oberstufe sind mindestens 30 Supervisionseinheiten zu absolvieren, wobei eine Supervisionseinheit (SE) in Einzelsupervision 45 Minuten und in Gruppensupervision 6 U-Stunden (á 45 min.) umfasst.

Für Kleingruppen von 3–4 Teilnehmer*innen gilt eine gesonderte Regelung.

Die Supervision der Anwendung erfolgt in der Regel in 15 SE Einzel- und 15 SE Gruppensupervision. In der Grundstufe sind 8 SE Einzelsupervision zu absolvieren.

Die Supervision kann auch Online in Anspruch genommen werden.

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Einzelsupervision

Die Einzelsupervision wird direkt mit den Supervisor*innen vereinbart.

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Gruppensupervisionsseminare

Gruppensupervision wird in der Regel auch direkt mit den Supervisor*innen vereinbart. In der Gruppensupervision erleben die Teilnehmer*innen die Bearbeitung von eigenen und ihnen fremden Fragestellungen bei der Psychodrama-Anwendung.

 

In 2023/24 bieten

  • Dipl.-Psycholge Hans Benzinger, Lörrach

  • Dipl.-Psychologin Martina McClymont-Nielitz, Neu-Anspach/Taunus

  • Dipl. Psychologe Christian Stadler, München

  • Dipl.-Psychologin Ingrid Sturm, Lörrach

  • Dr. Stefan Woinoff, München

Gruppensupervisonsseminare an.

 

Termine bitte direkt bei den Supervisor*innen erfragen.

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