
Allgemeines zu den Weiterbildungen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zu den verschiedenen Weiterbildungsgängen erfolgt durch Nachweis der unten genannten Voraussetzungen und in einem Erstinterview mit der Leitung des Weiterbildungsganges.
Die 2-jährige Weiterbildung Psychodrama-Practitioner setzt einen Fachschulabschluss und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. An diesen Weiterbildungen können z.B. auch Krankenschwestern, Krankenpfleger, ErgotherapeutInnen, ErzieherInnen u.a. teilnehmen.
Die 4-jährige Weiterbildung PsychodramaleiterIn / PsychodramatherapeutIn (Grund- und Oberstufe) sowie das Zusatzmodul Supervisor PSR setzen ein universitäres bzw. ein Hochschulstudium (vorm. Fachhochschulstudium) voraus.
Zugelassen zur Weiterbildung Psychodrama-TherapeutIn werden ÄrztInnen und PsychologInnen.
Zugelassen zur Weiterbildung Psychodrama-LeiterIn werden SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen, PädagogInnen, SoziologInnen, TheologInnen und andere AkademikerInnen mit vergleichbar qualifizierenden Berufen.
HeilpraktikerInnen mit entsprechender staatlicher Anerkennung nach dem Heilpraktiker-Gesetz können ebenfalls an einer Oberstufe teilnehmen.
Entsprechend der Zielsetzungen des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR und EQR) können nachgewiesene Kompetenzen auch für die Zulassung berücksichtigt werden.
Die aktuellen Berufsbezeichnungen richten sich nach den jeweils gültigen Magister-, Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen, sowie Staatsexamen.
Das Mindestalter bei Weiterbildungsbeginn beträgt in der Regel 21 Jahre.
Über die Anmeldung zur Weiterbildung und über den Weiterbildungsvertrag informiert das Sekretariat des Instituts auf Anfrage.
Psychodrama im Rahmen der ärztlichen Fort- und Weiterbildung